UNESCO-Welterbe (…) „sind Zeugnisse vergangener Kulturen, künstlerische Meisterwerke und einzigartige Naturlandschaften, deren Untergang ein unersetzlicher Verlust für die gesamte Menschheit wäre.“
1972 verabschiedete die UNESCO das so genannte „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes“. Das Ziel: Einzigartige Naturräume und kulturelle Schätze vor der Zerstörung bewahren und für die Nachwelt erhalten! Die begehrte Auszeichnung verleiht dem entsprechenden Objekt oder Gebiet dabei mehr als einen besonderen Schutzstatus: Internationale Anerkennung, Steigerung der Bekanntheit sowie Wachstum im Tourismus stehen oft in Zusammenhang mit einer Welterbe-Auszeichnung.
Derzeit sind 1.073 Kultur- und Naturerbestätten aus 167 Staaten Teil des internationalen Schutzabkommens. Deutschland ist mit aktuell 42 Welterbestätten vertreten, darunter auch die alten Buchenwaldgebiete in Brandenburg (Grumsin), Mecklenburg-Vorpommern (Jasmund & Serrahn), Thüringen (Hainich) und Hessen (Kellerwald).
Weitere Infos zum Thema:
» www.whc.unesco.org
» www.unesco.de/kultur/welterbe
» www.weltnaturerbe-buchenwaelder.de