Biwakieren in den Bergen ist so eine Sache: Zum einen benötigt man für eine Nacht unter freiem Himmel die entsprechende Ausrüstung, zum anderen bewegt man sich (je nach Gebiet) in einer gesetzlichen Grauzone. Vor allem, wenn die Wanderung durch einen Nationalpark oder ein Naturschutzgebiet führt! Dabei sind es doch gerade die stillen Momente am Berg, die eine Mehrtagestour abseits des Trubels zu einem unvergesslichen Erlebnis machen…
Grundsätzlich gilt: Das alpine Notbiwak ist immer erlaubt! Denn plötzliche Wetterumbrüche, Verletzung oder Dunkelheit können ein Weitergehen entweder komplett verhindern oder zu einem unkalkulierbaren Risiko machen.
Im Gegensatz dazu ist in weiten Teilen Deutschlands und auch Österreichs das geplante Biwakieren ausdrücklich verboten. Das Übernachten im Zelt sowieso. Teilweise drohen sogar hohe Geldstrafen! Hier muss also jede(r) selbst entscheiden, wie weit er oder sie sich auf mögliche Konflikte einlassen will.
Die sicherste Variante ist in jedem Fall auf das umfassende Hüttenangebot in den Alpen zurückzugreifen. Wer dennoch draußen schläft, sollte sich vorab genau über mögliche Verbote informieren. Feuer machen, Tiere stören oder Müll hinterlassen geht natürlich gar nicht – eigentlich unnötig zu erwähnen. Die genaue Gesetzesregelung ist der reinste Paragraphen-Dschungel. Auf den Webseiten der Alpenvereine findet ihr mehr Details zu diesem mitunter sehr umstrittenen Thema:
» www.alpenverein.de
» www.alpenverein.at
» www.sac-cas.ch